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7. Aufruf »Regionalbudgets im ländlichen Raum« vom 14. Oktober 2024

im Vordergrund mehrere Sitzreihen mit Gästen auf dem Platz im Freien; im Hintergrund eine aufgebaute Leinwand mit der Aufschrift Moviequidi
»Das Regionalbudget ist ein gutes Instrument, um innovative Ideen umzusetzen, für die sonst keine finanziellen Mittel zur Verfügung stünden.« (Susanne Schlesinger, Stadtverwaltung Eibenstock, Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Bild: Filmfestival Moviequidi  © Uwe Zenker

Mit dem nunmehr 7. Aufruf für Regionalbudgets im ländlichen Raum führt das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung auch für das Jahr 2025 die Möglichkeit zur Förderung von Kleinprojekten fort. Mit diesem neuen Aufruf stehen für die 30 LEADER-Aktionsgruppen (LAG) in Sachsen insgesamt vier Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

Die LAG können für das Jahr 2025 erneut kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategien in regionaler Verantwortung entwickeln und unterstützen. Als klein gelten Projekte mit Investitionen bis zu 20.000 Euro.

Erstmalig besteht für die LAG die Möglichkeit, bereits in diesem Jahr die Förderung der Regionalbudgets 2025 zu beantragen. Eine Bewilligung ist in 2024 vorgesehen. Somit steht für die Umsetzung der Regionalbudgets und der hierzu ausgewählten Kleinprojekte in 2025 ein deutlich längerer Zeitraum zur Verfügung.

Finanziert werden die Regionalbudgets über Landes- und Bundesmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK) und auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Ziel des Programms ist die Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen Entwicklung sowie die Stärkung regionaler Identitäten.

Die Antragstellung für die LAG zur Förderung eines Regionalbudgets 2025 ist bis zum 22. November 2024 möglich.

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