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Richtlinie LEADER 2014 - 2022

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Umbau und Nutzungsänderung des Bahnhofsgebäudes in Herrnhut mit einer Gewerbefläche von ca. 490 m². Der Bahnhof hat als hochwertiger und innovativer denkmalgeschützter Standort für kleine regionale Ladengeschäfte wieder eine stadtbildprägende Funktion und eine zum Gebäude passende Nutzung erhalten (LAG Kottmar) © Henning Kuschnig, SMEKUL

Umbau und Nutzungsänderung des Bahnhofsgebäudes in Herrnhut
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Eine junge Familie mit 3 Kindern hat in Schönbach ein denkmalgeschütztes Umgebindehaus erworben und saniert und ist in die Region zurückgekehrt (LAG Zentrale Oberlausitz), © Henning Kuschnig, SMEKUL

Junge Familie mit 3 Kindern und Herr Staatsminister Thomas Schmidt stehen vor einem denkmalgeschützten Umgebindehaus
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Die Kaffeerösterei Müller in Wildenhain besteht seit dem Jahr 2013. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Rösterei und dem Verkauf von Kaffee sowie Veranstaltungen von Seminaren und Kaffeeverkostungen. Mit der Zuwendung aus LEADER-Mitteln konnten der Erwerb inkl. der Installation von einem Ladenröster, einem Entsteiner sowie die Anschaffung einer neuen professionellen Kaffeemühle ermöglicht werden (LAG Elbe-Röder-Dreieck ), © ERD e. V.

Die Inhaberin der Kaffeerösterei Müller steht vor ihrer neuen Kaffeeröstmaschine.
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Die umgenutzte Scheune in der Gemeinde Malschwitz, OT Cannewitz beherbergt eine Ferienwohnung mit 6 Betten und einen Obstpresseraum mit Lagerraum (LAG Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft), © Henning Kuschnig, SMEKUL

Außenansicht einer umgenutzten Scheune
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Hier macht Lernen Spaß! In der Grundschule Großharthau wurde das Dachgeschoss ausgebaut und die Rettungstreppe erweitert. Aufgrund von Kapazitätsgründen in der Grundschule wurden zwei weitere Klassenräume geschaffen (LAG Westlausitz), © Henning Kuschnig, SMEKUL

Blick in den neuen Klassenraum
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Chancen nutzen - in Schönau entsteht ein öffentlich zugängliches Sport- und Veranstaltungs-/Begegnungszentrum, welches zur Entwicklung des dörflichen Gemeinschaftslebens beiträgt und die regionale Identität unterstützt (LAG Östliche Oberlausitz), © Henning Kuschnig, SMEKUL

Sport- und Begegnungszentrum vor der Sanierung
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Das Handwerks- und Gewerbemuseum in Sagar wird von einem lokalen Förderverein getragen und hat LEADER-Mittel für die Montage des historischen Horizontalgatters erhalten (LAG Östliche Oberlausitz), © Henning Kuschnig, SMEKUL

Blick in das Handwerks- und Gewerbemuseum
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Umnutzung des ehemaligen Verwaltungsgebäude des Säge- und Hobelwerkes Cranzahl zu einer Tages- und Kurzzeitpflege für die Häusliche Krankenpflege durch die Illig Pflege GmbH (LAG Annaberger Land), © Andreas Grieß, SMR

Blick in einer Tagespflege
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Das erste Multiple Haus in Sachsen: ärztliche Behandlung vor Ort, Sozialdienst und Treffpunkt für die Dorfbewohner in Thallwitz. Mithilfe von LEADER-Mitteln wurde das ehemalige Heimatvereinshaus umgebaut und saniert (LAG Leipziger Muldenland), © Henning Kuschnig, SMEKUL

Außenansicht des multiplen Hauses
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Die Greifensteine sind das touristische Wahrzeichen der Region (hier feierliche Eröffnung der Tourist-Information Greifensteine). Für die "Vernetzung und Qualifizierung der touristischen Region Zwönitztal-Greifensteine" erhielt der Zwönitztal-Greifenstein e.V. eine Zuwendung aus LEADER-Mitteln (LAG Zwönitztal-Greifensteinregion), © Henning Kuschnig, SMEKUL

symbolische Schlüsselübergabe
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In der Gemeinde Großharthau wurde die ehemalige Schule zu einem Pflegeheim umgenutzt und erhielt dafür LEADER-Fördermittel (LAG Westlausitz), © Henning Kuschnig, SMEKUL

Außenansicht des Pflegeheims "Seniorenhäusl"
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Infotafel der Sternwarte zum Kuckuckstein von Königshain - Unterstützung des Tourismuskonzeptes "Sonnenpfade" mit LEADER-Mitteln (LAG Bautzener Oberland), © Henning Kuschnig, SMEKUL

Infotafel der Sternwarte zum Kuckuckstein von Königshain
  • Sofern für Ihr Vorhaben noch Auszahlungen anstehen nutzen Sie bitte das Auszahlungsverfahren auf dieser Seite unter dem Reiter Elektronischer Auszahlungsantrag für investive Maßnahmen – DIANAweb.
  • Antragsberechtigt nach Richtlinie LEADER/2014 sind nur noch die 30 Lokalen Aktionsgruppen im Freistaat Sachsen! Bei Anträgen nach RL LEADER/2014 nutzen Sie bitte das auf dieser Seite angegebene Antrags- und Auszahlungsverfahren.
  • Sie sind keine Lokale Aktionsgruppe und haben Interesse an einer LEADER-Förderung, nutzen Sie bitte die Seite Richtlinie LEADER 2023 – 2027 und das dort angegebene Antragsverfahren

Ziel der Richtlinie LEADER ist eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume zu erhalten und zu stärken.

Am 22. April 2015 erhielten 30 sächsische LEADER-Gebiete durch Herrn Staatsminister Schmidt die Genehmigung für ihre LEADER-Entwicklungsstrategie (LES). Die Gebiete hatten sich im Jahr 2015 mit ihrer Strategie beworben und wurden durch einen Auswahlausschuss ausgewählt.

Die im Genehmigungsbescheid formulierten Bedingungen wurden von allen 30 Regionen erfüllt und somit konnten die LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) endgültig bestätigt werden. Die Regionen konnten damit ihre Projektaufrufe starten.

Die LEADER-Förderperiode 2014-2022 hat planmäßig 2022 geendet. Es werden derzeit nur noch Vorhaben umgesetzt und abgerechnet. Die LEADER-Förderung der neuen Förderperiode 2023 – 2027 hat begonnen. Alle Informationen dazu sind hier zu finden:
LEADER 2023 - 2027
Richtlinie LEADER 2023 - 2027

 

Was ist LEADER?

Förderkonditionen

Die Zuwendung wird nur auf schriftlichen Antrag unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars und unter Beifügung der geforderten Unterlagen gewährt.

Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
Form der Zuwendung: Zuschuss
minimaler Fördersatz: wird bestimmt durch die Vorgaben der LES des jeweiligen LEADER-Gebietes*
maximaler Fördersatz: wird bestimmt durch die Vorgaben der LES des jeweiligen LEADER-Gebietes*
Kosten (in EUR): keine

* Die LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) sind auf den Homepages der LEADER-Gebiete eingestellt. Die Links hierzu finden Sie unter der Rubrik "Ansprechpartner und Antragstellen" -> Ansprechpartner in den anerkannten LEADER-Gebieten.

Informationen zur Einordnung von Klein- und Mittelständischen Unternehmen finden Sie im Leitfaden "Hinweise der Europäischen Kommission zur Definition von KMU". 

Informationen zur Anwendung standardisierter Einheitskosten (SEK) für Umnutzungen oder umfassende Sanierung von Gebäuden nach der RL LEADER/2014 finden Sie unter der Rubrik "Information zu standardisierten Einheitskosten (SEK)". 

Fördergegenstände und Antragsberechtigte/Begünstigte

Fördergegenstand

Antragsberechtigt/Begünstigte

1. Unterstützung für die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) Begünstigte sind lokale Gemeinschaften
2. Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LES Begünstigte können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich der lokalen Aktionsgrupen (LAG) sein
3. Vorhaben für gebietsübergreifende und transnationale Kooperation in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) • Bei der Vorbereitung von Kooperationsvorhaben können ausschließlich sächsische LAG Begünstigte sein.
• Bei der Durchführung von Kooperationsvorhaben können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften Begünstigte sein. LAG sind zugelassen
4. Mit der Verwaltung der Durchführung der LES verbundene laufende Kosten und Sensibilisierung Durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) anerkannte LAG können Begünstigte sein.

 

Hinweise der Europäischen Kommission zur Definition von KMU

Was machen eigentlich die Regionalmanagements?

Mit der Änderung der RL LEADER/2014 zum 01.01.2019 wurde das Förderverfahren vereinfacht: Die förderfähigen Ausgaben können seither auch auf Basis standardisierter Einheitskosten (SEK) ermittelt werden.

Antragsteller müssen damit zur Abrechnung des Vorhabens der Bewilligungsbehörde keine Rechnungen und Zahlungsbelege mehr vorlegen.

Als Berechnungsverfahren werden SEK bei Umnutzungen oder vollständigen Sanierungen mit umfassendem Eingriff in die Bausubstanz von Gebäuden angewendet. Im Ergebnis des geförderten Vorhabens muss ein beheizbarer Massivbau entstehen. Bei den SEK handelt es sich um einen Kostensatz in EUR pro m² der Nettoraum-Flächen. Für Vorsteuerabzugsberechtigte kommt ein reduzierter Kostensatz zur Anwendung. Er setzt sich aus Erfahrungswerten zusammen und wurde über ein Gutachten ermittelt. Die Fortschreibung orientiert sich am Baupreisindex für Sachsen.

Es gelten folgende Kostensätze je m² der Netto-Raumflächen des förderfähigen Gebäudes bzw. Gebäudebereichs. Für Vorsteuerabzugsberechtigte erfolgt ein reduzierter Kostensatz.

Ab dem 1. März 2022 gilt für ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge und für Bewilligungen ein Kostensatz in Höhe von 1.540 EUR pro m² der Netto-Raumflächen des förderfähigen Gebäudes bzw. Gebäudebereiches. Für Vorsteuerabzugsberechtigte kommt ein reduzierter Kostensatz in Höhe von 1.294 EUR pro m² zur Anwendung.

Nähere Informationen finden Sie im »Informationsblatt zur Anwendung standardisierter Einheitskosten (SEK) für Umnutzungen oder umfassende Sanierung von Gebäuden«.

  • Mit diesen Formularen können keine Anträge auf Förderung nach Richtlinie LEADER/2023 gestellt werden!

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Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Auszahlungsanträge zu ermöglichen, nutzen Sie bitte zur Erstellung des Auszahlungsantrages das Programm »DIANAweb«.
Für die Richtlinie LEADER stehen Ihnen nachfolgende Links zur Verfügung:

Mit Hilfe der Anwenderdokumentation können Sie Ihren Auszahlungsantrag erstellen und an die Bewilligungsbehörde senden, ohne dass eine Installation des Programmes lokal auf dem Rechner erforderlich ist

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Bei technischen Problemen während der Arbeit mit DIANAweb steht Ihnen die Hotline der Firma deg zur Verfügung.

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