Richtlinie Ländliche Entwicklung
Im ländlichen Raum sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass die wirtschaftliche Entwicklung gefördert wird und dauerhafte Arbeitsplätze entstehen bzw. vorhandene Arbeitsplätze erhalten bleiben. Hierzu ist die Erreichbarkeit entsprechend dem heutigen und zukünftigen Bedarf zu verbessern, Investitionshemmnisse sind abzubauen und die Voraussetzungen für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung sind zu schaffen.
Weiterhin sind die Lebensverhältnisse und außerlandwirtschaftlichen Erwerbsmöglichkeiten der Dorfbewohner zu verbessern, um einer zunehmenden Abwanderung insbesondere junger Bewohner entgegenzuwirken.
Im Rahmen der Richtlinie Ländliche Entwicklung können Maßnahmen der
- Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftspassungsgesetz sowie
- der Integrierten Ländlichen Entwicklung (nach gesonderten Aufrufen)
gefördert werden.
Ländliche Neuordnung
Die Ländliche Neuordnung ist ein Instrument der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE), das immer dann eingesetzt wird, wenn ländliche Grundstücke großräumig neu geordnet werden müssen. So können zahlreiche Vorhaben im ländlichen Raum nur umgesetzt werden, wenn damit eine Neuordnung des Grund und Bodens verbunden ist. Gleichzeitig werden in den Verfahren viele Investitionen, z. B. zum Ausbau der Infrastruktur getätigt. Damit verfolgt die Ländliche Neuordnung wie kaum ein anderes Instrument das Ziel einer ganzheitlichen Entwicklung der ländlichen Räume.
Die Umsetzung kann in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) oder nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) erfolgen.
Programm "Vitale Ortskerne und Ortszentren im ländlichen Raum"
Das Programm beinhaltet die Förderung von kommunalen Vorhaben zur lnnenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen. Das Programm flankiert damit die Umsetzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien im baulichen lnnenbereich der Dörfer und kleinstädtischen Zentren.
Programm "Regionalbudgets im ländlichen Raum"
Mit den Regionalbudgets soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche Entwicklung unterstützt sowie die regionale Identität gestärkt werden. Gefördert werden Kleinprojekte, die der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie dienen. Als klein gelten Projekte mit Investitionen bis zu 20.000 EUR.