Projekt des Monats
Wurzeln für die Zukunft: Klimaschutz durch Flurbereinigung - Flurbereinigungsverfahren Wildenhain, Landkreis Nordsachsen
In Zeiten des Klimawandels gewinnt die (Wieder-)Aufforstung zunehmend an Bedeutung. Wälder fungieren als natürliche und langfristige Kohlenstoffspeicher und tragen zur Verbesserung des lokalen Mikroklimas bei. Zudem ist ein artenreicher, naturnah gewachsener Wald widerstandsfähiger gegenüber klimabedingten Störungen wie Trockenheit oder Schädlingsbefall. Im Rahmen der Flurbereinigung Wildenhain bot sich die besondere Gelegenheit, dieses Potenzial zu nutzen.
Mit der Vereinbarung »SIB-Pool Forst« wurde 2009 der Grundstein für das Projekt gelegt. Dabei handelt es sich um einen Flächenpool der Staatsbetriebe Sachsenforst (SBS) und Sächsisches Immobilien und Baumanagement (SIB). Er dient der Bereitstellung geeigneter Grundstücke für waldbezogene Kompensationsmaßnahmen und soll die Neubegründung von Wäldern ermöglichen. Langfristig sollen hierdurch die Waldfläche in Sachsen erhöht und gesetzliche Verpflichtungen bei Waldumwandlungen erfüllt werden. In der Folge übertrug das SIB im Jahr 2012 sachsenweit 568 Flurstücke an den SBS, davon 18 Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 10,6 ha in der Gemarkung Wildenhain. Bedingung für die Flächenübertragung war die Nutzung zur Aufforstung und Waldmehrung, was unmittelbar zur CO2-Bindung und damit zum Klimaschutz beiträgt.
Im Jahr 2013 suchte der für diese Flurstücke zuständige Forstbezirk Taura des SBS die Unterstützung der Teilnehmergemeinschaft (TG) Wildenhain bei der Ausweisung zusammenhängender Flächen. Die TG erkannte das Potenzial und schlug vor, die Aufforstung gemeinsam mit einer Aufforstungsmaßnahme im Rahmen der Flurbereinigung durchzuführen.
Als geeignete Fläche wurde ein »Waldvorranggebiet« im Verfahrensgebiet identifiziert. Solche Gebiete sind in der Raumplanung für die vorrangige Nutzung als Wald vorgesehen, um ökologische und klimatische Funktionen zu erfüllen.
Mit dem 6. Nachtrag zum Wege- und Gewässerplan wurde der TG die Aufforstung von 4,3 ha ehemaliger Ackerfläche genehmigt. Die restliche Aufforstungsfläche oblag der Verantwortung des SBS. Durch Verwendung vorhandener Flächen konnte die TG dem SBS im Rahmen der vorläufigen Besitzeinweisung insgesamt 11,9 ha zeitnah zur Verfügung stellen. Im Jahr 2017 vereinbarte die TG mit dem SBS die gemeinsame Aufforstung des gesamten Flurstücks, welche zeitnah umgesetzt wurde.
Die planungsrechtliche und finanzielle Verantwortung für den genehmigten Teil von 4,3 ha verblieb bei der TG, während der SBS die notwendige Fläche innerhalb seines Flurstücks zur Verfügung stellte. Die Verantwortung für die Restfläche lag vollständig beim SBS. Zusätzlich übernahm der SBS die Planung, Ausschreibung sowie die Pflanz- und Aufwuchskontrolle für die Gesamtmaßnahme.
Die Kosten für den Anteil der TG an der Aufforstungsmaßnahme betrugen ca. 27.000 Euro. Nach Inanspruchnahme von Fördermitteln verblieb der TG lediglich ein Eigenanteil von 700 Euro. Dies zeigt den effizienten Einsatz von finanziellen Zuwendungen und die kostengünstige Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung
Das Flurbereinigungsverfahren Wildenhain demonstriert eindrucksvoll, wie Klimaschutz und ländliche Entwicklung Hand in Hand gehen können. Durch die Aufforstung wird nicht nur neuer Lebensraum für Flora und Fauna geschaffen, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur CO2-Bindung geleistet.
Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen TG, SBS und weiteren Beteiligten zeigt, dass Flurbereinigungsverfahren ideale Instrumente sind, um komplexe Landnutzungsänderungen wie Aufforstungen effizient umzusetzen. Sie ermöglichen es, Flächen sinnvoll zu arrondieren und gleichzeitig ökologische Ziele zu verfolgen.
Projekte wie dieses in Wildenhain sind Vorreiter für eine nachhaltige Landentwicklung, die den Herausforderungen des Klimawandels aktiv begegnet und gleichzeitig die Kulturlandschaft bereichert. Sie verdeutlichen, dass Flurbereinigung weit mehr ist als nur die Neuordnung von Grundstücken – sie ist ein Werkzeug für eine klimafreundliche Zukunft unserer ländlichen Räume.
Landratsamt Nordsachsen
Dezernat Bau und Umwelt
Amt für Ländliche Neuordnung
Obere Flurbereinigungsbehörde
04855 Torgau