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Ländliche Neuordnung

Landschaftsbild mit Illustration der Planung © LfULG

Ländliche Neuordnung - ganzheitliche Entwicklung ländlicher Räume

Die Ländliche Neuordnung ist ein Instrument der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE), das immer dann eingesetzt wird, wenn ländliche Grundstücke großräumig neu geordnet werden müssen. So können zahlreiche Vorhaben im ländlichen Raum nur umgesetzt werden, wenn damit eine Neuordnung des Grund und Bodens verbunden ist. Gleichzeitig werden in den Verfahren viele Investitionen, z. B. zum Ausbau der Infrastruktur getätigt. Damit verfolgt die Ländliche Neuordnung wie kaum ein anderes Instrument das Ziel einer ganzheitlichen Entwicklung der ländlichen Räume.

Die Umsetzung kann in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) oder nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) erfolgen.
 

LNO-Verfahrenskarte
LNO-Verfahrenskarte  © SMR/LfULG

Eine Übersicht über die laufenden und die bereits abgeschlossenen Verfahren enthält die nachfolgende Karte.

Die Anlässe für Neuordnungsverfahren können vielfältig sein.

Ursprünglich ging es vor allem darum, verstreut liegendes Eigentum von Landeigentümern zusammenzuführen, um so die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zu erleichtern. In diesem Zusammenhang wurden in der Regel auch die notwendigen Erschließungswege gebaut.

Grenzabstände im Privatwald
Grenzabstände im Privatwald vor der Neuordnung - eine sinnvolle Bewirtschaftung ist nahezu ausgeschlossen  © SMR
Zustand vor und nach der Flurneuordnung
Zustand vor / nach der Neuordnung; Waldflurbereinigung Bauerntann, Landkreis Meißen  © TG Bauerntann Zabelitz

Erhöhte Relevanz erhält die Ländliche Neuordnung, wenn es darum geht, unterschiedliche Nutzungsansprüche an ländliche Grundstücke zu koordinieren. So verfolgt der Freistaat Sachsen beispielsweise das Ziel, den Verlust landwirtschaftlicher Flächen deutlich zu reduzieren. Dies erfordert ein abgestimmtes Handeln aller Akteure im ländlichen Raum. Verfahren zur Neuordnung der Grundstücke, die auf die sich teilweise widersprechenden, zukünftigen Ansprüche moderierend eingehen, können hierbei helfen.

In Sachsen werden Verfahren der Ländlichen Neuordnung - neben dem Ziel der Verbesserung der Bewirtschaftungsstrukturen - vorwiegend eingesetzt, um in enger Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und den Flächennutzern

  • Landnutzungskonflikte zu lösen (bei konkurrierenden Ansprüchen an die Nutzung einer Fläche; z. B. Landwirtschaft, Naturschutz, Gewerbe,...),
  • Maßnahmen zum Hochwasserschutz und Wasserrückhalt durchzuführen,
  • wichtige überörtliche Infrastrukturmaßnahmen durch Neuordnung der Eigentumsverhältnisse eigentumsverträglich zu unterstützen,
  • landeskulturelle Nachteile zu beseitigen (z. B. bei Zerschneidungen von Flächen durch neue Wege oder Straßen),
  • die Strukturen in den Braunkohlefolgelandschaften neu zu ordnen,
  • die Kulturlandschaft weiterzuentwickeln, den Biotopverbund und die Biodiversität zu fördern und damit zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen beizutragen
  • getrenntes Gebäude- und Bodeneigentum zusammenzuführen (Schaffung BGB-konformer Rechtsverhältnisse)
    und damit Entwicklungen und Investitionen im Ländlichen Raum zu fördern.
    Einen guten Einblick über die Möglichkeiten dieser Verfahren geben die Darstellungen unter der Rubrik »LNO in Beispielen­«.

Kernkompetenz Bodenordnung

In Neuordnungsverfahren wird das Grundeigentum der am Verfahren beteiligten Teilnehmer in einem hoheitlichen, d.h. in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren neu geordnet. Dabei unterscheiden sich die Befugnisse deutlich von der privatrechtlich möglichen Neuordnung der Eigentumsverhältnisse.

So können die Partner bei privatrechtlichen Verträgen ihren Grundbesitz immer nur innerhalb bestehender oder durch Vermessung erst neu zu bestimmender Flurstücksgrenzen tauschen oder verkaufen. Diese Flurstücksgrenzen wurden in Sachsen überwiegend in den 1860-er Jahren erstmalig festgelegt und seitdem in der Regel nur durch Teilungen etc. verändert. Damit passen sie heute häufig nicht mehr zu den örtlichen Gegebenheiten und verursachen vielfältige Probleme wie z. B. Überbauungen oder fehlende Erschließungen.

Im Gegensatz dazu werden in Neuordnungsverfahren komplett neue Flurstücksgrenzen festgelegt und somit ganz neue Flurstücke gebildet.

Bildhaft kann man sich die Neuordnung so vorstellen, dass alle alten Flurstücksgrenzen innerhalb des Verfahrensgebiets „wegradiert“ und die neuen Flurstücke entsprechend der heutigen Bedürfnisse und der topografischen Gegebenheiten neu gebildet werden. Innerorts werden sich die neuen Grenzen natürlich in der Regel an den alten Flurstücken orientieren (z. B. bei Hausgrundstücken), außerorts wird es aber meist ein komplett neues Bild der Flurstücksgrenzen geben.

Eindrucksvoll lässt sich dieses Prinzip in Flurbereinigungsverfahren, die zur Neuordnung der ehemaligen Braunkohletagebaue durchgeführt wurden, verdeutlichen:

alter und neuer Zuschnitt der Flurstücke im Verfahren Bärwalde, Landkreis Görlitz
alter / neuer Zuschnitt der Flurstücke im Verfahren Bärwalde, Landkreis Görlitz  © TG Bärwalde
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