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Gebietsübergreifende und transnationale Kooperation

Fahnenmasten mit verschiedenen Flaggen der EU und der EU-Länder © pixabay

Ein Grundprinzip des LEADER-Ansatzes ist die Durchführung von Kooperationen. LEADER-Gebiete haben dabei die Möglichkeit, gemeinsame Vorhaben zu realisieren sowohl als gebietsübergreifende Kooperation (innerhalb eines Mitgliedsstaates) als auch als transnationale Zusammenarbeit (zwischen Gebieten mehrerer Mitgliedstaaten sowie mit Gebieten von Drittländern).

Ziel ist der Austausch und die Übertragung von bewährten Praktiken. Erfolgreiche Projektideen sollen ausgeweitet werden. Durch Synergien auf nationaler und transnationaler Ebene wird die ländliche Entwicklung weiter gestärkt.

Die allgemeinen Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Kooperationen sind im GAP-Strategieplan Deutschland (EL-0703-LEADER) sowie in der FRL LEADER/2023 enthalten. Die sächsischen LEADER-Gebiete entscheiden im Rahmen ihrer LEADER-Entwicklungsstrategien (LES), welche Vorhaben sie als wichtig erachten. Entsprechend ihren eigenen Bedürfnissen sind in der LES die inhaltlichen Akzente gesetzt sowie das Auswahlverfahren und die Auswahlkriterien beschrieben.

 

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