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Gebietsübergreifende und transnationale Kooperation

Ein Grundprinzip des LEADER-Ansatzes ist die Durchführung von Kooperationen. LEADER-Gebiete haben dabei die Möglichkeit, gemeinsame Vorhaben zu realisieren sowohl als gebietsübergreifende Kooperation (innerhalb eines Mitgliedsstaates) als auch als transnationale Zusammenarbeit (zwischen Gebieten mehrerer Mitgliedstaaten sowie mit Gebieten von Drittländern).

Jedem sächsischen LEADER-Gebiet wurden im Rahmen des übertragenen Budgets Mittel für die Durchführung einer Kooperation zugewiesen. Gefördert werden können die Planung (Anbahnung) und die Umsetzung von konkreten Kooperationsvorhaben.

Die allgemeinen Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Kooperationen sind im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014 – 2020 (Kapitel 8.2.9.) sowie in der RL LEADER enthalten. Die sächsischen LEADER-Gebiete entscheiden im Rahmen ihrer lokalen LEADER-Entwicklungsstrategien (LES), welche Vorhaben sie als wichtig erachten. Entsprechend ihren eigenen Bedürfnissen sind in der LES die inhaltlichen Akzente gesetzt sowie das Auswahlverfahren und die Auswahlkriterien beschrieben.

Zu den 30 LEADER-Gebieten geht es auf der Karte »Anerkannte LEADER-Gebiete« in der Box rechts.

 

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