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LEADER-Förderung im Freistaat Sachsen

Blick über Rittersgrün © genese

Mit dem Programm LEADER fördert der Freistaat Sachsen Vorhaben zur Stärkung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums. Dabei können in folgenden Handlungsfeldern Vorhaben realisiert werden:

  • Grundversorgung und Lebensqualität
  • Wirtschaft und Arbeit
  • Tourismus und Naherholung
  • Bilden
  • Wohnen
  • Natur und Umwelt

Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume zu erhalten und zu stärken.

Finanziert wird das Programm aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Der Freistaat Sachsen und seine Kommunen ergänzen dies durch eine nationale Kofinanzierung. 36 % der gesamten ELER-Mittel gehen in Sachsen so in die Entwicklung der Dörfer und kleineren Städte im ländlichen Raum. Für die Förderperiode 2023-2027 stehen insgesamt 240,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Das besondere des LEADER-Ansatzes ist die starke Beteiligung der Menschen in den einzelnen Regionen. In Sachsen existieren aktuell 30 LEADER-Gebiete. Jedes Gebiet hat zu Beginn der EU-Förderperiode eine LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) erarbeitet. In verschiedenen Formaten wurde dabei die Bevölkerung mit einbezogen. Die Strategie hilf den Gebieten Stärken und Schwächen zu finden sowie Lösungen zu erarbeiten. In ihr werden die Ziele des Gebietes definiert und daraus verschiedene Maßnahmen abgeleitet. Auf Grundlage der LES erfolgt die Auswahl von Vorhaben zur Weiterentwicklung des LEADER-Gebiets.

Dieser Bottom-up-Ansatz bedeutet:

  • keine zentralen Vorgaben für konkrete Vorhaben (»Fördergegenstände«),
  • Fortführung und Weiterentwicklung des Prinzips der regionalen Entwicklung,
  • freiwilliger Zusammenschluss der Regionen (LEADER-Gebiete),
  • inhaltliche und finanzielle Verantwortung in den LEADER-Gebieten,
  • gleichmäßige lokale Mittelverteilung durch Budgetierung und lokale Vorhabenauswahlen.

Jedes der 30 LEADER-Gebiete in Sachsen wird von einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) geführt. Sie vertritt die Bevölkerung eines Gebietes und setzt sich aus mindestens drei der folgenden Interessengruppen zusammen:

  • der öffentliche Sektor (Kommunen, Landkreise, …)
  • die Wirtschaft (Unternehmen, Handwerkskammern, IHK, …)
  • die Zivilgesellschaft (Vereine, Sozialverbände, Kirchen, …)
  • engagierte Bürgerinnen und Bürger

Die LAG legt die Konditionen für eine Förderung fest. Sie steuert den LEADER-Prozess durch thematische Aufrufe zu bestimmten Handlungsfeldern und Maßnahmenschwerpunkten. Jede LAG wählt zudem ein Entscheidungsgremium. Dieses bestimmt, welche Art von Vorhaben unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe gefördert wird.

Bei Interesse an einer Mitwirkung stehen Ihnen die Mitglieder der LAG als Ansprechpartner zur Verfügung. Informieren Sie sich jetzt über Beteiligungsformate und Veranstaltungen in Ihrem Gebiet (siehe Karte der anerkannten LEADER-Gebiete).

In jedem LEADER-Gebiet wurde eine Regionalmanagement eingerichtet. Die Mitarbeiter sind der zentrale Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die LEADER-Förderung. Sie unterstützen von der Projektidee über die Auswahl und Antragstellung bis zur Umsetzung. Das Regionalmanagement kann von Anfang an mit einbezogen werden, um Ihre Idee in ein erfolgreiches Projekt zu verwandeln (siehe Kasten: Regionale Ansprechpartner).

Vernetzung ist ein zentrales Element. LEADER-Gebiete in Sachsen, Deutschland und Europa können Kooperationen eingehen um gemeinsam ihre Regionen weiterzuentwickeln. Die Regionalmanager bringen die verschiedenen Gebiete und Mensch zusammen. Sie übernehmen eine Koordinierungsfunktion. Zudem unterstützen sie die Lokale Aktionsgruppe bei der Umsetzung des LEADER-Prozess und organisieren die Öffentlichkeitsarbeit.

Sachsenkarte mit einzeichneten anerkannten LEADER-Gebieten 2023-2027
Karte der anerkannten LEADER-Gebiete 2023-2027  © LfULG
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