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LEADER im Freistaat Sachsen - eine Erfolgsgeschichte

Zeitstrahl mit einzelnen Etappen zum Förderprogramm LEADER © SMIL

Das Förderprogramm LEADER besteht im Freistaat Sachsen seit 30 Jahren. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick zu den einzelnen Etappen dieser Erfolgsgeschichte.

Die Gemeinschaftsinitiative LEADER II der Europäischen Union von 1994 bis 1999 wurde inhaltlich in den Leitlinien vom 01. Juli 1994 beschrieben. Erstmalig nahm Sachsen ab dem Jahre 1995 an dieser Initiative teil, nachdem das Operationelle Programm zur Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative LEADER II im Freistaat Sachsen am 29.03.1995 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde.

Die Gemeinschaftsinitiative sollte in Sachsen dazu beitragen, den ländlichen Raum ganzheitlich zu entwickeln, die landwirtschaftliche und die außerlandwirtschaftliche Wirtschaftskraft im ländlichen Raum zu verbessern, umweltgerecht arbeitende, wettbewerbsfähige land- und forstwirtschaftliche Betriebe aller Betriebs- und Rechtsformen zu festigen und weiterzuentwickeln, Arbeitsplätze durch Einkommenskombination in land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen zu schaffen und Alternativarbeitsplätze für die ländliche Bevölkerung anzubieten, die touristische Infrastruktur unter dem Aspekt des „Sanften Tourismus“ und die Wohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen der Bevölkerung im ländlichen Raum zur verbessern,  traditionelle Werte, sowohl in landschaftsgestalterischer und –pflegerischer als auch in kultureller Hinsicht, zu wahren und zu entwickeln, den Freizeitwert des ländlichen Raumes zu erhöhen sowie das Heimatbewusstsein und die Bleibebereitschaft im Dorf zu stärken.

Aus den sachsenweiten Zielstellungen wurden spezielle Programme mit differenzierten Zielen für 6 LEADER II – Gebiete und 2 Kollektive Aktionsträger (auf dem Gebiet der erzgebirgischen Holzwirtschaft sowie der Revitalisierung des ausgesiedelten Dorfes Dreiskau Muckern (Braunkohlegebiet)) entwickelt. In 1999 wurden zwei weitere kollektive Aktionsträger aufgenommen zur touristischen Entwicklung des Kohrener Landes und zur Entwicklung des Bauern- und Denkmalhofes Schlagwitz.

Sachsenkarte mit einzeichneten LEADER II-Gebieten 1994 - 1999 © SMUL

Mit der Gemeinschaftsinitiative LEADER+ wurde der LEADER-Ansatz der EU fortgeschrieben. In Sachsen bildeten sich 9 LEADER+-Gebiete. Übergeordnetes Ziel im Freistaat war es, eine wirtschaftlich tragbare, sozial ausgewogene, ökologisch vertretbare und somit nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer. LEADER+ ordnete sich hier ein, indem Entwicklungsstrategien mit Pilotcharakter zur Erschließung des endogenen Potentials ländlicher Gebiete erarbeitet wurden.

Für das Programm standen insgesamt 29,6 Mio. Euro aus Mitteln der EU und Landesmitteln zur Verfügung. Die Gemeinschaftsinitiative LEADER+ sollte zur Wiederherstellung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raumes beitragen. Ländliche Gebiete sollen sich nachhaltig entwickeln. Die regionale Wertschöpfung durch die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollte ausgebaut werden. Die Ungleichheit der Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land sollten weiter reduziert werden. Ziel war die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt. Zudem sollte die Kulturlandschaft und das kulturelle Erbe erhalten, gepflegt und gestaltet werden.

Die Gemeinschaftsinitiative LEADER+ unterstützte somit das Subsidiaritätsprinzip. Bereits in dieser Förderperiode war die Vernetzung von LEADER+-Gebieten mit anderen LEADER+-Gebieten bzw. ehemaligen LEADER I und LEADER II Gebieten ein Bestandteil. Neben der Zusammenarbeit im jeweiligen LEADER-Gebiet galt es, zusätzliche Synergieeffekte durch den Erfahrungsaustausch, die Zusammenarbeit und gemeinsame Aktionen zu erzielen.

Sachsenkarte mit einzeichneten LEADER+-Gebieten 2000-2006 © LfULG

Die Entwicklung und Förderung des ländlichen Raums in Sachsen wurde 2007 qualitativ auf einem neuen Fundament gestellt. In der Förderperiode erfolgte eine Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) vorrangig auf der Basis integrierter Entwicklungsstrategien. Die Konzepte sollten fach- und ressortübergreifend sein. Ziel der Förderung waren regional abgestimmte prioritäre Maßnahmen. Weitere Kernelemente waren die erforderliche Berücksichtigung des demographischen Wandels und die Ausrichtung auf wertschöpfende Maßnahmen einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen.

Für die Förderperiode bewarben sich 34 sächsische Regionen mit einem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) bzw. Regionalen Entwicklungskonzept (REK) für die Anerkennung als LEADER- bzw. ILE–Gebiet. In einem mehrstufigen Bewertungssystem wurden 12 LEADER-Gebiete und 21 ILE-Gebiete ausgewählt. Mit den ernannten Gebieten wurde nunmehr auf über 75 % der Fläche des ländlichen Raums laut EPLR eine integrierte Entwicklungsstrategie angewendet. Arbeitsfähige Strukturen und insbesondere Regionalmanagements für die strategische Umsetzung hatten sich in allen 33 Gebieten etabliert und sicherten mit der Beschlussfassung in einem Koordinierungskreis das regionale Votum für die Förderung von Maßnahmen ab.

Insgesamt standen aus dem ELER ca. 411 Mio. EUR für die Förderperiode zur Verfügung. In allen Gebieten kamen Mittel aus dem Schwerpunkt 3 des ELER zum Einsatz, in LEADER-Gebieten zusätzlich Mittel aus Schwerpunkt 4 – LEADER. Neben der finanziellen Planungssicherheit standen für die LEADER- und ILE- Gebiete bei vielen Maßnahmen auch höhere Fördersätze bereit. Zusätzlich zur Basisförderung erhielten dabei ILE-Gebiete einen Zuschlag bis zu fünf Prozent und LEADER-Gebiete einen bis zu zehnprozentigen Aufschlag.

Ein Vorrang für Maßnahmen zur Umsetzung eines ILEK konnten in 20 Fachrichtlinien verschiedener Ressorts des Freistaates Sachsen verankert werden und dienten damit der sektorenübergreifenden Strategieumsetzung.

Sachsenkarte mit einzeichneten LEADER-Gebieten 2007 - 2013 © LfULG

Nach den guten Erfahrungen mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in der Förderperiode 2007 bis 2013 hat der Freistaat den Regionen für 2014 bis 2022 noch mehr Gestaltungsmöglichkeiten in der regionalen Entwicklung eröffnet und mehr Verantwortung für die Verwendung der Fördermittel übertragen. Bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes setzte Sachsen wie kein anderes Bundesland auf das Instrument LEADER: Die Akteure im ländlichen Raum konnten nahezu flächendeckend die Vorteile eigenständiger Strategien einschließlich der Verantwortung für ihr Budget nutzen. Sie erhielten dafür insgesamt 569 Millionen Euro, das waren 40 Prozent der Mittel des sächsischen Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum (EPLR).

Nach einem Aufruf des SMUL hatten sich 30 sächsische Regionen gebildet und sich mit ihren Entwicklungsstrategien zum 15. Januar 2015 um die Anerkennung als LEADER-Gebiet beworben. Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat alle Strategien am 22. April 2015 genehmigt. Die LEADER-Gebiete bestimmten in einem transparenten Verfahren selbst, welche Projekte in welcher Höhe gefördert wurden. Die Strategien waren die Basis für thematische Aufrufe, nach denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung bewerben konnten. Ein Entscheidungsgremium wählte nach den regionalen Prioritäten die besten Vorhaben aus. Die Bewilligung der Förderung erfolgte dann durch die zehn Landkreise.

Sachsenkarte mit einzeichneten LEADER-Gebieten 2014 - 2022 © LfULG

Der umfassende sächsische LEADER-Ansatz von 2014-2022 hat sich bewährt, indem die sächsischen LEADER-Gebiete ihre Freiheit, Projekte und Förderhöhen selbst zu bestimmen, mit hohem Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Kreativität genutzt haben. Dieser Weg der eigenen Verantwortung der LEADER-Gebiete für die Formulierung und Umsetzung ihrer regionalen Strategien wird auch künftig fortgesetzt werden. Aufgrund der bisherigen guten Erfahrungen mit der gemeinsamen Anerkennung und Umsetzung von LEADER-Aktivitäten aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und dem Europäischen Meeres- Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) kommt dieser Ansatz auch ab 2023 wieder zum Tragen.

Für die neue Förderperiode mussten sich die Regionen neu aufstellen. Im November 2020 wurden alle interessierten Regionen dazu aufgerufen, ihr Interesse an einer Anerkennung als Lokale Aktionsgruppe (LAG) und Lokalen Fischerei-Aktionsgruppe (FLAG) für den nächsten LEADER- Förderzeitraum 2023-2027 zu bekunden. Die Anforderungen an eine Entwicklungsstrategie für den LEADER - Förderzeitraum 2023 bis 2027 sind in einer Leistungsbeschreibung LES festgelegt.

Insgesamt 30 erarbeitete Strategien wurden fristgerecht zum 30.06.2022 für das Auswahlverfahren 2022 zur Anerkennung der LES für den LEADER-Förderzeitraum 2023 bis 2027 eingereicht. Zwischenzeitlich wurde auch der deutsche GAP-Strategieplan am 21. November 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt und ist die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.

Mit einer erfolgreichen Auswahl der LES ist gleichfalls die Anerkennung der Lokalen Aktionsgruppe. bzw. Lokale Fischerei-Aktionsgruppe und des LEADER-Gebietes verbunden. Die Ernennung der LEADER-Gebiete für den Förderzeitraum 2023 bis 2027 erfolgte im Rahmen einer Veranstaltung am 1. März 2023.

Sachsenkarte mit einzeichneten LEADER-Gebieten 2023 - 2027 © LfULG
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