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Ländliche Neuordnung

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(© Teilnehmergemeinschaft Niederfrohna/Landratsamt Zwickau)

Änderung von Gemeinde- und Landkreisgrenzen, Flurbereinigung Niederfrohna, Landkreis Zwickau: In Flurbereinigungsverfahren können nicht nur die Grundstücksstrukturen, sondern bei Bedarf auch Gemeinde- oder Landkreisgrenzen an heutige Bedürfnisse angepasst werden.

Stein mit befestigter Tafel mit Angaben zum Flurbereinigungsverfahren
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(© Vogtland Bike e.V.)

Flurbereinigung Oberlauterbach - Platzgestaltung Rittergut Adlershof Landkreis Vogtlandkreis: Mit der in das Dorfentwicklungskonzept eingebundenen Maßnahme der Teilnehmergemeinschaft (TG) konnte die historische Wegesituation im Rittergut wiederhergestellt und der kulturelle Mittelpunkt des Ortes erheblich aufgewertet werden.

Blick von oben auf das Rittergut Adlershof
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(© Teilnehmergemeinschaft Schrebitz)

Zur Erschließung von landwirtschaftlichen Grundstücken wird im Rahmen eines Verfahrens ein nutzungsadäquates und leistungsfähiges landwirtschaftliches Wegenetz errichtet.

Blick auf neu errichteten Weg
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(© Landratsamt/Teilnehmergemeinschaft Treptitz)

Waldflurbereinigung "Treptitz" (Wald), Landkreis Nordsachsen: Nach der Neuordnung der Flächen hat sich insbesondere im Wald eine wesentliche Verbesserung ergeben. So stieg die durchschnittliche Größe der Waldflurstücke von ca. 0,5 ha auf knapp 2,7 ha. (Bild: Situation im Verfahrensgebiet vor und nach der Neuordnung - links ca. 310 Flurstücke, rechts ca. 80 Flurstücke)

2 Karten mit alter und neuer Einteilung des Verfahrensgebietes
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(© Teilnehmergemeinschaft Schrebitz)

Zur Erschließung von landwirtschaftlichen Grundstücken wird im Rahmen eines Verfahrens ein nutzungsadäquates landwirtschaftliches Wegenetz errichtet. Im Bild das neu errichtete Rückhaltebecken.

Blick auf neue Straße

Ziel der Förderung ist es, zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinie »Ländliche Entwicklung« des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung. FRL LE/2014

GAK-Rahmenplan

Gefördert werden Maßnahmen im Rahmen der Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG).

Zuwendungsempfänger sind Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte und - bei freiwilligem Landtausch - die Tauschpartner sowie andere am Tausch beteiligte Personen.

Der Fördersatz liegt je nach Maßnahme bei 65 bis 90 %.

Eine Förderung ist grundsätzlich nur im Rahmen eines angeordneten Verfahrens der Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) oder dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) möglich.

Die zur Förderung beantragten Maßnahmen müssen dem Zweck des konkreten Verfahrens dienen und den Vorgaben des Rahmenplans zur »Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes – GAK« sowie der geltenden Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung entsprechen.

Innerörtliche Straßen und Wege und innerörtliche Pflanzmaßnahmen sind als öffentliche Dorfentwicklungsmaßnahmen nur dann förderfähig, wenn durch den Antragsteller eine Begründung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft beigebracht wird, wie die beantragte Maßnahme das Gesamtkonzept des Wege- und Gewässerplans unterstützt.

Die zur Förderung beantragten investiven Maßnahmen müssen bewilligungsreif sein. Dies bedeutet insbesondere, dass alle notwendigen behördlichen Genehmigungen, die Ausführungsplanung und die Zustimmungen der betroffenen Grundstückseigentümer vorliegen.

Die Auswahl der Projekte/Maßnahmen erfolgt durch die Teilnehmer (alle Grundstückseigentümer im Verfahrensgebiet) selbst.

Für die Durchführung des Verfahrens wählen die Teilnehmer einen Vorstand, der unter Leitung eines Behördenmitarbeiters die Entscheidungen über die Auswahl der umzusetzenden Maßnahmen trifft.

Antragsstellen für die RL LE/2014 sind die Landratsämter/Kreisfreien Städte.

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Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Rahmen der GAK

Für Maßnahmen nach der GAK mit einem Investitionsvolumen von über 50.000 € ist eine Erläuterungstafel aufzustellen.

Das Muster steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

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