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Projekt des Monats

Flächenarrondierung für die Aufforstung, Landkreis Leipzig

Luftbild über das Verfahrensgebiet mit gesamter Aufforstungsfläche © Landkreis Leipzig

Die Waldmehrung ist gerade vor dem Hintergrund neuer gesellschaftlicher Herausforderungen wie beispielsweise dem Klimaschutz, der Energiewende, dem Erhalt und der Verbesserung der natürlichen Biodiversität sowie dem Trink- und Hochwasserschutz von hoher Bedeutung. Waldmehrung bedeutet jedoch immer auch eine Flächenkonkurrenz, insbesondere zwischen Landwirtschaft und Naturschutz.

Für Sachsen besteht das langfristige Ziel, den Waldanteil von derzeit 28,3 % auf 30 % der Landesfläche zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund plante der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) östlich des Colditzer Forstes eine großflächige Aufforstung. Der SBS hatte zehn im losen Zusammenhang stehende Flurstücke im Eigentum (siehe Abbildung).

Verfahrensgebiet Rot umrahmt; Flurstücke des SBS dunkel hervorgehoben
Verfahrensgebiet rot umrahmt; Flurstücke des SBS dunkel hervorgehoben  © Landkreis Leipzig

Bei der Bepflanzung dieser Flächen würden inmitten des neu entstehenden Waldes weiterhin Ackerflächen verbleiben. Dies ist weder aus Sicht der Forst- noch der Landwirtschaft sinnvoll.

Die geplanten Aufforstungen sollten daher in Teilen der Gemarkung Colditz durch ein Flurbereinigungsverfahren bodenordnerisch begleitet werden. Hierfür erfolgte im Februar 2015 eine erste Anfrage der Forstverwaltung an die zuständige Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt des Landkreises Leipzig. Im Oktober 2015 wurden die potentiell beteiligten Grundstückseigentümer in einem öffentlichen Termin über die grundlegenden Pläne und Bedingungen informiert. Dabei wurde die Beteiligten bereits mitgeteilt, dass die Flächen des Sachsenforstes östlich an das vorhandene Waldgebiet Colditzer Forst gelegt werden sollen.

Am 28. Oktober 2015 ordnete die Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreis Leipzig das Verfahren »Forst Colditz« als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) an. Es umfasst eine Fläche von 93,2 ha und 39 Besitzstände.

Bereits im Jahr 2017 erfolgten die Anhörungen der Grundstückseigentümer zu den Wünschen für die Neuzuteilung der Flurstücke. Im Oktober 2021 konnten die Beteiligten in den Besitz ihrer neuen Flurstücke eingewiesen werden. Ich gleichen »Atemzug« begann der SBS mit der Aufforstung der neuen Flächen. Aufgrund des Ausbaus des Flughafens Leipzig/Halle bestand zeitgleich der Bedarf an geeigneten Flächen für naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der SBS schlug die neu entstehenden Waldflächen als Ausgleich vor.

Flurstücke und Besitzstand des BSB vor und nach der Neuordnung der Flächen; links: mehrere kleine Flurstücke: rechts zusammengeführte Flurstücke
Flurstücke und Besitzstand des SBS vor und nach der Neuordnung der Flächen   © Landkreis Leipzig

Entgegen der in Sachsen üblichen Praxis erfolgte in diesem Flurbereinigungsverfahren zunächst die Bodenordnung und anschließen die Planung weiterer Baumaßnahmen. Auf diese Weise konnte der SBS frühzeitig mit der Bepflanzung der neuen Waldflächen beginnen.

Erst im Anschluss an die Neuordnung der Flächen wurde durch die Teilnehmergemeinschaft (TG) ein Wege- und Gewässerplan erarbeitet, der u.a. zwei Wegebaumaßnahmen vorsieht (siehe Abbildung). Mit der Umsetzung der ersten Maßnahmen wird am Ende der Vegetationsperiode 2024 begonnen. Die Ausführungskosten für die Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes, können daher noch nicht abschließend angegeben werden.  Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und der gültigen sächsischen Förderrichtlinie zur Ländlichen Entwicklung (RL LE/2014) werden diese Maßnahmen der TG u. a. wegen der besonderen ökologischen Zielsetzung des Verfahrens mit einem Fördersatz von 90 Prozent aus Bundes- und Landesmitteln bezuschusst.

Den verbleibenden Eigenanteil übernehmen u. a. die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens. Für den Ausbau des sog. Leichenweges im östlichen Verfahrensgebiet hat sich die Stadt Colditz mittels einer Finanzierungsvereinbarung bereiterklärt, die Eigenleistungen zu übernehmen. Der SBS übernimmt Eigenmittel für Vermessung und Abmarkung der Grundstücke, Wertermittlung und Verwaltungskosten.

Karte mit Wege- und Gewässerplan mit vorgesehenen Baumaßnahmen
Wege- und Gewässerplan mit vorgesehenen Baumaßnahmen   © Landkreis Leipzig

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV), Niederlassung Leipzig strebt mittelfristig einen Ausbau der im Norden am Verfahrensgebiet angrenzenden Bundestraße 107 an. Die entsprechende Flächenbereitstellung für den Ausbau der B 107 und den Bau eines landwirtschaftlichen Begleitwegs erfolgt im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens durch Landverzichtserklärungen nach § 52 FlurbG der angrenzenden Flächeneigentümer.

Karte mit Neuordnung der Flächen entland der B 107
Neuordnung der Flächen entlang der B 107  © Landkreis Leipzig

Den Eigentümern, welche im Altbestand an die B107 angrenzten, wurden ihre Flächen nahezu an alter Stelle zugeteilt. Um eine größtmögliche Akzeptanz zu erreichen, wurden sie frühzeitig in die Planungen des LASuV miteinbezogen. Sie erhielten in dem besagten Bereich jeweils ein großes und ein kleines Flurstück. Letzteres konnte an das LASuV abgegeben werden. In der Abbildung sind die kleinen Teilgrundstücke entlang des Straßenverlaufs zu erkennen.

Luftbild über das Verfahrensgebiet mit gesamter Aufforstungsfläche
Luftbild der gesamten Aufforstungsfläche  © Landkreis Leipzig

Die vorgestellten Maßnahmen zeigen anschaulich, wie die Flurbereinigung Probleme nachhaltig lösen kann. Durch die Abstimmung mit den LASuV und SBS konnten Synergien genutzt werden. Die Akzeptanz der am Verfahren Beteiligten wurde durch eine offene und vertrauensvolle Kommunikation gesteigert. Auch wenn den Landwirten »guter« Boden, im Bereich der jetzigen Aufforstung verloren gegangen ist, sind diese doch froh, dass ein »aufgeforsteter Flickenteppich« verhindert werden konnte. Somit entsteht ein gegen die Ackerflur abgerundeter Wald  Eine bestmögliche landwirtschaftliche (Weiter-)Nutzung der übrigen Flächen ist damit möglich.

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG Ländliche Neuordnung
Leipziger Straße 67
04552 Borna
Telefon:   +49 (0)3433 241-1502

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