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Projekt des Monats November 2023

Flächenentsiegelungen mit Mehrwert für den Artenschutz, Landkreis Bautzen

Blick über das Tal nach Cunewalde
Blick über das Tal nach Cunewalde  © Gemeinde Cunewalde
Blick übers Tal nach Cunewalde
Blick übers Tal nach Cunewalde  © Gemeinde Cunewalde

Mit vielen, teils unscheinbaren Maßnahmen tragen Flurbereinigungsverfahren zur besseren Symbiose von Hochwasserschutz, Dorfentwicklung, Natur- und Artenschutz bei. Dieses Beispiel zeigt anhand von drei Flächenentsiegelungen in der Ländlichen Neuordnung Cunewalde, dass Abrissmaßnahmen mit dem vordringlichen Ziel des Hochwasserschutzes gleichzeitig auch so gestaltet werden können, dass sie dem Artenschutz dienen.

Cunewalde liegt idyllisch im Tal des Lausitzer Berglandes, zwischen den Bergketten des Czorneboh mit 556 m Höhe im Norden und des Bieleboh mit 499 m im Süden. Durch den Ort schlängelt sich das Cunewalder Wasser. An seinem Ufer entlang schmiegen sich die Grundstücke mit vielen der für die Oberlausitz typischen alten Umgebindehäuser.

Die touristischen Anziehungspunkte, wie der ausgebaute Radweg auf alter Bahnstrecke, das moderne Erlebnis-Freizeitbad, der Polenzpark, der Umgebinde-Miniaturen-Park und vieles mehr, machen den staatlich anerkannten Erholungsort zu einem der schönsten Orte Sachsens.

Ein großes Problem sind die häufigen Hochwassersituationen am Cunewalder Wasser und dessen Nebenflüssen. Auch aus diesem Grund wurde am 10.08.2012 das Flurbereinigungsverfahren »Ländliche Neuordnung Cunewalde« angeordnet. Durch die Anordnung als Regelverfahren nach den §§ 1, 4 und 37 FlurbG kann das Neuordnungsverfahren umfassend die Lösung der gemeinschaftlichen Probleme unterstützen.

Neben der Verbesserung der Agrarstruktur mit Wegebau und dazugehöriger Bodenordnung im Dorf und in der Feldlage wurde der Hochwasserschutz zu einem der Hauptziele der Flurbereinigung. Die Problemlösungen müssen aber auch immer im Einklang mit Natur- und Artenschutz stehen.

Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen des »Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Angaben nach § 41 FlurbG« wurden drei Flächenentsiegelungen geplant. Diese Flächen liegen im Nahbereich der Gewässer und sollen nicht wieder bebaut werden. Es wurde nach dem Abriss der Altgebäude eine Eingrünung der Flächen festgelegt. Damit

werden die Abflussräume von Hindernissen befreit und weitere Versickerungs- und Retentionsflächen in den hochwasserbetroffenen Bereichen geschaffen.

Der Abriss betraf zwei ehemalige Wohnhäuser am Cunewalder Wasser und einen alten Weidemelkstall am Rande des Butterwassers. Diese Ausgleichsmaßnahmen wurden im Rahmen der Erstellung des »Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG« auch artenschutzfachlich untersucht, damit der Handlungsrahmen für ökologische Maßnahmen vorbestimmt ist.

Wohnhaus an der S115 (links) und Weidemelkstall (rechts)
Wohnhaus an der S115 (links) und Weidemelkstall (rechts)  © TG Cunewalde

Bei der Vorbegehung erkannte ein hinzugezogener Naturschutzexperte Kot- und Fraßfunde von Fledermäusen in den Wohnhäusern. Diese wurden also noch durch Fledermäuse »bewohnt«. Dies machte artenschutzfachliche Maßnahmen notwendig. Fledermäuse sind besonders geschützt, da ihre Populationen durch Versiegelung von Bauten und die Einschränkungen ihrer Lebensräume immer mehr abnehmen.

Die Verantwortlichen prüften die Möglichkeit, inwieweit die alten Granitgewölbekeller dauerhaft erhalten und als Fledermausquartiere genutzt werden können.

Abrisshaus an der S115 (links); Einflugloch in den erhalten gebliebenen Gewölbekeller
Abrisshaus an der S115 (links); Einflugloch in den erhalten gebliebenen Gewölbekeller  © TG Cunewalde

Nach einer baulichen Begutachtung war klar, dass die Keller stehen bleiben können. Sie wurden verschlossen und mit Einfluglöchern versehen. Für eine weitere Nutzung durch die Fledermäuse ist damit artgerecht Ersatz geschaffen worden. Durch eine sinnvolle Geländemodellierung wurde erreicht, dass die Fledermäuse ihre »Wohnungen« nutzen können, aber Vermüllung und Vandalismus an den Kellern vermieden werden und die Maßnahmen trotzdem auch dem Hochwasserschutz dienen.

Die Ausführung der Abrissmaßnahmen wurden im Februar / März 2023 umgesetzt. Später erfolgte die Geländemodellierung und Begrünung. Die Baubegleitung erfolgte durch den Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen sowie durch ein auf Abbruch spezialisiertes Ingenieurbüro. Die entsiegelte Fläche beträgt ca. 500 m².

Gerade im besiedelten Bereich steht jetzt deutlich mehr Versickerungs- und Rückstaufläche für die angrenzenden Gewässer zur Verfügung, ohne das Schaden beim Abfluss großer Wassermengen entsteht. Die Verschönerung des Landschaftsbildes ist ein weiterer positiver Nebeneffekt in der Tourismusregion Cunewalde.

Geländemodellierung, Zustand im März und Juli
Geländemodellierung, Zustand im März und Juli  © TG Cunewalde
Einflugloch
Einflugloch  © TG Cunewalde

Die TG und die Bewilligungsbehörden reagierten kurzfristig auf die veränderte Situation und passten zeitnah den Plan nach § 41 FlurbG an.

Die Ausführungskosten für die Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft betrugen ca. 97.000 EUR. Der Bund und der Freistaat Sachsen bezuschussten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und der gültigen sächsischen Förderrichtlinie zur Ländlichen Entwicklung die Maßnahmen mit einem Fördersatz von 83 Prozent. Den verbleibenden Eigenanteil übernahm die Gemeinde Cunewalde zur Senkung der Eigenanteile der Teilnehmergemeinschaft.

Die umgesetzten Maßnahmen verdeutlichen, dass die verschiedensten Bereiche der Landentwicklung (hier Hochwasser-, Klima- und Artenschutz) im Zuge der Bearbeitung des Flurbereinigungsverfahrens miteinander in Einklang gebracht werden können.

Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Sachgebiet Flurneuordnung
Macherstraße 55
01917 Kamenz
flurneuordnung@lra-bautzen.de

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