Projekt des Monats Oktober 2023
Auch Frösche brauchen Sonne! Ausführung einer Pflanzmaßnahme unter besonderer Beachtung des Artenschutzes; Landkreis Mittelsachsen
Das Flurbereinigungsverfahren Kleinbobritzsch ist mit einer Größe von rund 550 ha im Jahr 2011 angeordnet worden und gehört flächenmäßig zur Stadt Frauenstein im Landkreis Mittelsachsen.
Neben bodenordnerischen Aufgaben werden mit der Umsetzung des genehmigten Wege- und Gewässerplanes im Verfahren auch Maßnahmen zur Erschließung der Flächen durchgeführt. Hierzu wurden unter anderem zwei landwirtschaftliche Wege ausgebaut. Als Ausgleich für diese Eingriffe in den Naturhaushalt sind die vorgesehenen Pflanzungen umzusetzen. Damit wird der Status quo mindestens erhalten und die Natur nach Möglichkeit sogar zusätzlich gestärkt.
Die Maßnahme »Pflanzung oberhalb der Königswiese« befindet sich südöstlich der Ortslage Kleinbobritzsch in einer Grünlandsenke am Rande des Bobritzschtals. Inmitten der Senke liegt ein kleiner Tümpel, der in den Sommermonaten meist trockenfällt.
Die flächenhafte Pflanzung von Büschen und vereinzelten Heistern soll zukünftig eine Abstufung zum vorhandenen, am Talhang gelegenen Wald bilden. Als zusätzlicher Nutzen soll sie darüber hinaus zur Verminderung des Abflusses des Oberflächenwassers und des Bodenabtrags beitragen.
Die Pflanzung war laut Wege- und Gewässerplan auf einer Fläche von ca. 3.000 m² vorgesehen.
Aus der Anhörung der Träger öffentlicher Belange zum Wege- und Gewässerplan ergab sich eine naturschutzfachliche Auflage in der Plangenehmigung. Da der am Rande der Pflanzung liegende Tümpel als Amphibienlaichgewässer klassifiziert wurde, war die Besonnung des Kleingewässers unbedingt sicherzustellen. Die Gehölzpflanzung war aufgrund dieser Auflage daher im Süden und Westen des Tümpels so anzulegen, dass sie einen Abstand von mindestens 30 Metern zum Tümpel einhält.
Durch die örtlichen Gegebenheiten wäre bei Einhaltung des vorgegebenen Abstandes von 30 m die vorgesehene Größe der Maßnahme von 3.000 m² nicht erreicht worden. Die Ausgleichsfläche wäre um ca. 1.000 m² kleiner als vorgesehen gewesen.
Daher wurde für den Standort der tatsächlich zu erwartende Schattenwurf von Pflanzen verschiedener Höhen an vier ausgewählten Tagen eines Jahres zu verschiedenen Tageszeiten ermittelt.
Nachfolgende Tabelle zeigt ein Beispiel für den Frühlingsanfang.
Schattenlänge in [m] am 20. März 2023 bei Uhrzeit |
||||
---|---|---|---|---|
10:00 |
12:14 |
14:45 |
17:00 |
|
Sonne aus Richtung |
SO |
S |
SW |
WSW |
Objekthöhe in m |
||||
1 |
1,6 |
1,3 |
1,8 |
4,9 |
2 |
3,3 |
2,5 |
3,5 |
9,9 |
3 |
4,9 |
3,7 |
5,3 |
14,8 |
5 |
8,1 |
6,2 |
8,7 |
24,7 |
6 |
9,7 |
7,4 |
10,5 |
29,7 |
10 |
16,2 |
12,3 |
17,5 |
49,4 |
12 |
19,4 |
14,8 |
21,0 |
59,3 |
Quelle: www.sonnenverlauf.de |
Im Frühjahr sind die auftretenden Schattenlängen am längsten. Pflanzen, die nicht höher als drei bis vier Meter werden, haben mit ihrem Schattenwurf demnach keine negativen Auswirkungen auf das Laichgewässer.
Die Sortenauswahl zur Bepflanzung wurde für den Pflanzplan daher so gewählt, dass die Pflanzen auch künftig im 30-m-Radius eine Wuchshöhe von drei bis vier Meter nicht überschreiten. Dabei waren die klimatischen Bedingungen am Standort in höherer Lage zu berücksichtigen. Innerhalb der 30-Meter-Zone wurden daher z. B. Pfaffenhütchen, Gewöhnlicher Faulbaum und Gewöhnlicher Schneeball vorgesehen. Höherwachsende Sträucher, wie z. B. Gewöhnliche Traubenkirsche oder Eingriffliger Weißdorn wurden am Rand bzw. außerhalb des 30-Meter-Radius geplant.
Die Besonnung des Tümpels bleibt somit in der Laichzeit erhalten.
Durch die Anpassung und Konkretisierung der Planung konnte die Auflage der Plangenehmigung eingehalten und die Bepflanzung der gesamten geplanten Fläche von 3.000 m² realisiert werden.
Die Pflanzung erfolgte im Frühjahr 2023. Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflegen sind bis 2025 vorgesehen. Das verbleibende Grünland wird weiterhin extensiv durch einen örtlichen Pferdehof zur Futtergewinnung genutzt. Dem Zuwachsen des Grünlandes wird damit entgegengewirkt.
Die für die Maßnahme mit Planung, Pflanzung, Fertigstellung- und Entwicklungspflegen entstehenden Ausführungskosten belaufen sich nach Ausschreibung auf ca. 49.000 EUR. Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und der gültigen sächsischen Förderrichtlinie zur Ländlichen Entwicklung (RL LE/2014) wird die Maßnahme mit einem Fördersatz von 85 Prozent durch den Bund und den Freistaat Sachsen bezuschusst. Den Eigenanteil trägt die Teilnehmergemeinschaft Kleinbobritzsch mit besonderer Unterstützung der Stadt Frauenstein und der örtlichen Agrargenossenschaft.
Die Maßnahme zeigt gleich mehrere Vorteile eines Flurbereinigungsverfahrens:
- Die Bodenordnung in der Flurbereinigung ermöglicht es, den Standort für die Pflanzmaßnahme bestmöglich zu wählen und nicht abhängig zu machen von (zufällig) verfügbaren Grundstücken. Dadurch ließ sich beispielsweise der zusätzliche Nutzen (Erosionsschutz) erreichen.
- Die Aufstellung des Wege- und Gewässerplans und die Durchführung der Maßnahmen erfolgen unter enger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Damit konnte die Planung weiter optimiert und im geplanten Umfang bei Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes umgesetzt werden.
Sie ist damit ein gelungenes Beispiel für die konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Teilnehmergemeinschaft und der Naturschutzbehörde.
Landratsamt Mittelsachsen
Referat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
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