Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
Flurbereinigung umfasst nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Neuordnung von ländlichem Grundbesitz zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung (§ 1 FlurbG).
Mit der Neuordnung des Grundbesitzes soll also einerseits die Land- und Forstwirtschaft unterstützt werden. Gleichberechtigt daneben stehen als Ziele aber auch die Förderung der ökologischen Ausgleichsfunktion des ländlichen Raumes (allgemeine Landeskultur) sowie die Verbesserung der Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion des ländlichen Raums (Landentwicklung).
Die folgenden Darstellungen zeigen beispielhaft, welche Probleme im ländlichen Raum Sachsens besonders anzutreffen sind und wie diese durch ein Flurbereinigungsverfahren gemindert werden können.